Kreismedienzentrum Tübingen
Bismarckstraße 110
72072 Tübingen

Öffnungszeiten
Mo. - Mi.
07:30-16:30 Uhr
Do.
07:30-10:00 und
12:00-16:30 Uhr 
Fr.
07:30-13:00 Uhr
In den Ferien gelten Sonderregelungen

Medienverleih und Disposition
Tel. 07071 207-1250
Fax 07071 207-1298
verleih@kmz-tuebingen.de

Medientechnik
Tel. 07071 207-1256
Fax 07071 207-1298
a.kuestner@kreis-tuebingen.de

Leitung
Thomas Rudel
Tel. 07071 207-1255
t.rudel@kreis-tuebingen.de

Allgemeines und Verwaltung
Tel. 07071 207-1251
Fax 07071 207-1297
info@kmz-tuebingen.de

Information gemäß Artikel 13 DS-GVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Kreismedienzentrum Tübingen, erhoben bei der betroffenen Person

Pflichtinformationen

1.1. Verantwortlicher i.S.v. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO:           
Landkreis Tübingen
Herr Landrat Joachim Walter
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
verantwortlicher-datenschutz@kreis-tuebingen.de
 
1.2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:
datenschutz@kreis-tuebingen.de
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen.
 
1.3. Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Ihre Daten werden erhoben, um Ihnen auf Basis des Medienzentrengesetzes*1(siehe weiter unten) des Landes Baden-Württemberg und den Verleihbedingungen*2(siehe weiter unten) des Kreismedienzentrums Tübingen Medien und Geräte sowie eine Übersicht der abgeschlossenen Verleihvorgänge zur Verfügung stellen zu können.
 
1.4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, wenn personenbezogene Daten regelmäßig weitergegeben werden
Die Daten werden in unserem Auftrag durch die Firma Antares verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden darüber hinaus weder an Dritte weitergegeben noch erfolgt eine Übermittlung an ein Drittland.

Notwendige Informationen

2.1. Dauer der Datenspeicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Auf Wunsch des Entleihers werden sämtliche freiwilligen Angaben sowie die Historie gelöscht.
 
2.2. Allgemeine Rechte des Beteiligten - Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben als betroffene Person das Recht vom Kreismedienzentrum Tübingen Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DS-GVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DS-GVO Widerspruch einlegen. Beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DS-GVO), haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.
 
2.3. Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligung freiwilliger Daten
Für Daten, die wir aufgrund Ihrer Einwilligung erheben (freiwillige Daten, Newsletter), haben Sie das Rechte diese jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.

2.4. Bestehen eines Beschwerderechts gegenüber der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart. Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart,
Tel.: 0711 615541-0, Fax: 0711 615541-15, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.
 
2.5. Information über Erforderlichkeit und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten dient der Zuordnung im Haftungsfall sowie der Ahndung von Rechtsverstößen in Bezug auf ausgeliehene Geräte und Medien. Im Falle der Verweigerung der Daten können die Dienste des Kreismedienzentrums Tübingen nicht in Anspruch genommen werden.


Information gemäß Artikel 13 DS-GVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Kreismedienzentrum Tübingen, erhoben bei der betroffenen Person als PDF zum Herunterladen (147,2 KiB).
 

*1 Aus dem Medienzentrengesetz Baden-Württemberg (01.10.2001), 3. Abschnitt: Stadt- und Kreismedienzentren, §11 Aufgaben der Stadt- und Kreismedienzentren:

(1) Die Landkreise und die Stadtkreise unterhalten Kreis- und Stadtmedienzentren. Diese beschaffen für die Schulen erforderliche audiovisuelle und digitale Medien, stellen diese bereit und erfüllen mit diesen Medien verbundene pädagogische und organisatorische Aufgaben. Sie können bei der Unterstützung und Beratung im Bereich Multimediatechnik an Schulen einschließlich pädagogischer Netzwerke mitwirken (Support).
 
(2) Das Landesmedienzentrum berät die Stadt- und Landkreise als Träger der Stadt- und Kreismedienzentren bei der Einrichtung der Medienzentren und der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben, es koordiniert und unterstützt die Arbeit der Stadt- und Kreismedienzentren einschließlich der erforderlichen Fachfortbildungen des pädagogischen Personals der Medienzentren und führt in Zusammenarbeit mit ihnen Fortbildungsveranstaltungen durch.

*2 Verleihbedingungen des Kreismedienzentrums Tübingen

1. Das Kreismedienzentrum Tübingen versorgt öffentliche Schulen, Einrichtungen der Jugendpflege, der Jugend- und der Erwachsenenbildung und gemeinnützige Vereinigungen im Landkreis Tübingen mit audiovisuellen Medien. Für diesen Medieneinsatz und die damit verbundene Medienerziehung wird ein entsprechendes Angebot an Geräten bereitgehalten. Die Ausleihe für diese Zwecke erfolgt kostenlos; allen sonstigen Entleihern werden Kosten nach der Entgeltregelung des Landkreises Tübingen in Rechnung gestellt.

2. Die Medien und Geräte werden grundsätzlich im Kreismedienzentrum bereitgestellt. Die Abholung und die Rückgabe aller Materialien hat dort zu erfolgen. Der Transport geht zu Lasten des Entleihers.
Der Entleiher hat sich selbst vom ordnungsgemäßen Zustand der entliehenen Gegenstände zu überzeugen. Eine Haftung des Kreismedienzentrums, insbesondere bei Nichtgebrauchsfähigkeit der entliehenen Gegenstände, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Beschädigungen fremder Bild- und Tonträger durch Geräte des Kreismedienzentrums wird keine Haftung übernommen.

3. Die Verleihdauer beträgt in der Regel 7 Tage, für Spielfilme und Angebote der Medientechnik maximal 3 Tage. Eine längere Entleihzeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

4. Vorbestellungen können persönlich, telefonisch, schriftlich und auch per E-Mail aufgegeben werden. Eine Reservierung vorbestellter Medien und Geräte bleibt im Falle der Nichtabholung nur einen Tag über das Bestelldatum hinaus bestehen.

5. Vereinbarte Ausleihfristen sind im Interesse der nachfolgenden Entleiher genau einzuhalten.
Im Falle einer eigenwilligen Überziehung eines Rückgabetermins werden Zuschläge nach der Entgeltregelung des Landkreises Tübingen berechnet. Dies trifft auch dann zu, wenn Kostenbefreiung nach Ziff. 1 der Verleihbedingungen gewährt ist.

6. Entleiher sind zur sachgerechten und pfleglichen Behandlung aller Geräte und Medien verpflichtet. Sie haften bis zur Rückgabe für alle Schäden und Verluste, auch für solche, die von Seiten Dritter, insbesondere von seinem Personal oder Besuchern seiner Veranstaltung, verursacht werden. Die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung der Gegenstände zu anderen als den sich aus Art und Beschaffenheit ergebenden Zwecken ist nicht statthaft. Schäden jeder Art an AV-Medien und Geräten sind dem Kreismedienzentrum bei der Rückgabe anzuzeigen.

7. Alle Rechte des Herstellers und des Urheberrechtsinhabers bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen und Überspielungen (auch von Ausschnitten) sind untersagt. Eine Verwendung der AV-Medien für öffentliche und gewerbliche Zwecke ist untersagt.

8. Eine öffentliche Werbung durch Plakate, Fotos, Inserate und durch redaktionelle Ankündigungen ist aus lizenzrechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Veranstaltungen dürfen grundsätzlich keine Eintrittspreise erhoben werden; nur die Erhebung von Kostenbeiträgen ist möglich.

9. Die Teilnahme am Verleih geschieht auf ausschließliche Gefahr des Entleihers. Für alle aus der Nichtbeachtung dieser Bedingungen entstehenden Schäden haftet der Entleiher.