Kreismedienzentrum Tübingen
Bismarckstraße 110
72072 Tübingen

Öffnungszeiten
Mo. - Mi.
07:30-16:30 Uhr
Do.
07:30-10:00 und
12:00-16:30 Uhr 
Fr.
07:30-13:00 Uhr
In den Ferien gelten Sonderregelungen

Medienverleih und Disposition
Tel. 07071 207-1250
Fax 07071 207-1298
verleih@kmz-tuebingen.de

Medientechnik
Tel. 07071 207-1256
Fax 07071 207-1298
a.kuestner@kreis-tuebingen.de

Leitung
Thomas Rudel
Tel. 07071 207-1255
t.rudel@kreis-tuebingen.de

Allgemeines und Verwaltung
Tel. 07071 207-1251
Fax 07071 207-1297
info@kmz-tuebingen.de

Aufgaben des Kreismedienzentrums (§ 11 Medienzentrengesetz)


Die Aufgaben der Landes-, Stadt- und Kreismedienzentren ist im Medienzentrengesetz festgeschrieben, das am 01.10.2001 in Kraft getreten ist.
Folgende Auszüge aus dem Medienzentrengesetz betreffen das Kreismedienzentrum:
 

(1) Die Landkreise und die Stadtkreise unterhalten Kreis- und Stadtmedienzentren. Diese beschaffen für die Schulen erforderliche audiovisuelle und digitale Medien, stellen diese bereit und erfüllen mit diesen Medien verbundene pädagogische und organisatorische Aufgaben. Sie können bei der Unterstützung und Beratung im Bereich Multimediatechnik an Schulen einschließlich pädagogischer Netzwerke mitwirken (Support).

(2) Das Landesmedienzentrum berät die Stadt- und Landkreise als Träger der Stadt- und Kreismedienzentren bei der Einrichtung der Medienzentren und der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben, es koordiniert und unterstützt die Arbeit der Stadt- und Kreismedienzentren einschließlich der erforderlichen Fachfortbildungen des pädagogischen Personals der Medienzentren und führt in Zusammenarbeit mit ihnen Fortbildungsveranstaltungen durch.

Medienzentrengesetz vom 01.10.2001 (16,9 KiB)